Kirchenleitung
Die Verantwortung fuer die administrative Leitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz tragen laut Kirchenverfassung der Vorstand und die Delegiertenversammlung.
Die seelsorgerische und organisatorische Pflege der rund 140 Gemeinden in der Schweiz liegt in den Händen von Bezirksapostel Thomas Deubel, vier Aposteln und vier Bischöfen. Sie leiten die 15 Schweizer Bezirke mit ihren rund 33’000 Mitgliedern.
Bezirksapostel Thomas Deubel
Am 22. September 2024 beauftragte Stammapostel Jean-Luc Schneider den bisherigen Bezirksapostelhelfer Thomas Deubel als Bezirksapostel für den Bezirksapostelbereich Schweiz. Er ist Vorsitzender des Vorstands und vertritt als Kirchenpräsident die Kirche nach innen und aussen.
Thomas Deubel wurde am 21. Februar 1964 geboren. Er ist verheiratet, wohnt in Ipsach und hat gemeinsam mit seiner Frau Margarete zwei Kinder.
Apostel
Sie unterstützen den Bezirksapostel in seinen seelsorgerischen und organisatorischen Aufgaben in der Neuapostolischen Kirche Schweiz.
Die Apostel Rolf Camenzind, Christophe Domenig, Reto Keller und Matthias Pfützner unterstützen den Bezirksapostel in seinen seelsorgerischen und organisatorischen Aufgaben in der Neuapostolischen Kirche Schweiz.
Apostelbereiche
Neuapostolische Kirche Schweiz gliedert sich in Kirchenbezirke, die jeweils durch einen Bezirksvorsteher und dessen Vertreter betreut werden. Mehrere Kirchenbezirke bilden den Arbeitsbereich eines Apostels. Insgesamt gibt es in der Schweiz vier Apostel und vier Bischoefe.
Vorstand
Der Vorstand der Neuapostolischen Kirche Schweiz setzt sich aus Aposteln, Bischoefen und weiteren Amtstraegern zusammen. Zurzeit sind dies Bezirksapostel Thomas Deubel, Apostel Rolf Camerin, Apostel Reto Keller, Bischof Thomas Wihler, Bezirksevangelist Jean-Claude Fatio, Hirte Markus Demuth und Evangelist Marcel Schildknecht.
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und den Delegierten (Bezirksvorsteher oder deren Stellvertreter). Vorsitzender der Delegiertenversammlung ist der Kirchenpräsident oder ein von ihm bestellter Vertreter.
Die Delegiertenversammlung hat u.a. das Recht und die Aufgabe zur Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung, der Entlastung des Vorstandes sowie der Wahl der Revisionsstelle zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Delegiertenversammlung tagt mindestens einmal jährlich.
Statuten
Rechtliche Grundlage der Neuapostolischen Kirche Schweiz bilden die Statuten.